
Europäischer Sozialfonds
(ESF) 2014-2020
Mit Dekret des Amtsdirektors Nr. 3330/2018 vom 28.02.2018, wurde der Einrichtung Genossenschaft für Regionalentwicklung und Weiterbildung, mit operativem Sitz in Kirchplatz 10 PLZ 39058 Sarnthein, die ESF-Akkreditierung mit dem Kodex Nr. 3330/2018 gewährt.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung – er unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und stellt faire Berufsaussichten für die Bürger sicher. Der ESF erreicht dies, indem er in die Menschen investiert – in Arbeitnehmer, Jugendliche und alle, die auf der Suche nach Arbeit sind. ESF-Finanzmittel in Höhe von 10 Mrd. Euro pro Jahr tragen zur Verbesserung der Beschäftigungsaussichten von Millionen von Europäern bei. Jenen, die es schwer haben, eine Arbeit zu finden, kommt dabei besondere Aufmerksamkeit zu.
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Qualitätscharta der GRW Sarntal - Version 2022
Das Operationelle Programm ist die Grundlage für die Umsetzung von ESF-Projekten in der Autonomen Provinz Bozen.
(Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte)
- Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige, einschließlich Langzeitarbeitsloser und arbeitsmarktferner Menschen, auch durch lokale Beschäftigungsinitiativen und die Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte;
- Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit;
- aktives und gesundes Altern;
- Modernisierung der Arbeitsmarkteinrichtungen, wie etwa öffentliche und private Arbeitsverwaltungen, und Verbesserung der Anpassung an den Bedarf auf dem Arbeitsmarkt, unter anderem durch Maßnahmen der Förderung der transnationalen Mobilität der Arbeitskräfte sowie durch Mobilitätsprogramme und die bessere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und den maßgeblichen Interessenträgern;
(Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung)
- Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung, und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit;
(Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen)
- Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung, darunter (formale, nicht formale und informale) Bildungswege, mit denen eine Rückkehr in die allgemeine und berufliche Bildung ermöglicht wird;
- Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege;
(Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung)
- Aufbau der Kapazitäten aller Interessenträger, die in den Bereichen Bildung, lebenslanges Lernen, Weiterbildung sowie Beschäftigung und Sozialpolitik tätig sind, unter anderem durch sektorale und territoriale Bündnisse, um Reformen auf den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen anzustoßen;